§ 1 Name, Sitz, Gemeinnützigkeit


Der Verein führt den Namen „Freunde der Archäologie in Europa e. V.“.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“.


Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.


§ 2 Zweck des Vereins


Zweck des Vereins ist die Förderung der Altertumsforschung, wie sie von der Römisch-Germanischen Kommission des Deutschen Archäologischen Instituts zu Frankfurt (RGK) wahrgenommen wird.


Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von Forschungsvorhaben, Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der internationalen Kontakte, Herausgabe von Publikationen und die Veranstaltung von allgemeinverständlichen Vorträgen.


Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.


Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft


Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.